Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (Leon Schwanitz im folgenden Perfectstory) und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

§2 Mietgegenstand

2.1 Der Vermieter stellt dem Mieter eine digitale Anlage zur Erstellung von Fotografien durch Betätigung mittels Selbstauslösemechanismus (nachfolgend Photobooth genannt) zur Verfügung. 2.2 Sollte der Gegenstand sowie das dazugehörige Inventar oder Zubehör bei Rückgabe in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand sein, so werden neben der Mietgebühr auch die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile in Rechnung gestellt.
2.3 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, wird deutlich gemacht, dass weder die Photobooth noch das übergebene Zubehör vom Vermieter versichert sind. Der Mieter ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung abzuschließen oder zu überprüfen, ob eine bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden abdeckt.

§3 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

(2) Der Mieter hat nach Erhalt der Abschlagsrechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die Terminreservierungs-gebühr im Voraus auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Der Termin wird erst nach Erhalt der Kaution fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an die erteilte Anfrage für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Vertrages gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme durch den Vermieter, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

§4 Zahlung des Mietbetrages
Die vereinbarten Preise, entsprechend des gebuchten Pakets, sind verbindlich.

Eine Anzahlung von 60€ der Grundgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Falls die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist eingeht, wird die Buchung storniert.

Der Restbetrag der Grundgebühr muss bis spätestens 1 Tag vor dem Buchungsdatum überwiesen oder am Tag der Abholung vor Ort in bar entrichtet werden.
Der Restbetrag, einschließlich eventueller Zusatzkosten wie zum Beispiel für zusätzliche Fotoabzüge muss bis spätestens 1 Woche nach Abholung auf dem Konto des Vermieters sein oder am Tag der Rückgabe in bar entrichtet werden.

§ 5 Anforderungen an den Veranstaltungsort

Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu
dienen, die ordnungsgemäße Installation des Photobooth und einen fehlerfreien Gebrauch während der Veranstaltung zu

gewährleisten.

Am Veranstaltungsort wird ein ausreichend großer Bereich für die Aufstellung des Photobooth freigehalten. Dieser Bereich hat insbesondere die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen:

  • ●  Der Boden ist eben und ermöglicht so das sichere Aufstellen der Photobooth. Die Photobooth benötigt eine Stellfläche von ca. 80 x 80 cm.

  • ●  Ein Standortwechsel der Photobooth während des Events ist ausgeschlossen.

  • ●  Für einen angemessen Spaß ohne Enge ist mindestens ein Platz von ca. 2 x 2 m (5 x 5 m

    bei Outdoor) einzuplanen.

  • ●  Für bestmögliche Bildergebnisse sollten durchgehend konstante Lichtbedingungen

    herrschen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs, die in der Nähe der Photobooth stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf die Photobooth kommt.

  • ●  Das Areal ist von Witterungseinflüssen, welche die Technik des Photobooth schädigen könnten (Wind, Regen, etc.), geschützt.

  • ●  Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen der Photobooth und der Erstellung von Fotografien mit der Photobooth zustimmen.

    § 5 Abholung, Installation

    (1) Hat der Mieter einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen. (2) Die Installation der Photobooth erfolgt durch den Mieter.
    (3) Für den Fall, dass der Mieter die Photobooth eigenständig beim Vermieter zurückgibt, ist die vereinbarte Rückgabezeit einzuhalten. Falls diese Zeit überschritten wird, ist der Mieter zur

 

Zahlung weiterer 40,00 € für jeden angebrochenen Tag verpflichtet, um welche die vereinbarte Mietdauer überschritten wird. Die Geltendmachung weiterer Schäden seitens des Vermieters bleibt hiervon unberührt.
(4) Abholzeiten sind verbindlich und der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er Pünktlich beim Vermieter erscheint.

§ 6 Übergabe der Mietsache / Mängelanzeige

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Abholung und vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
(2) Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Photobooth-Aufnahmen auswirken. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen, die sich aus einer auf diese Weise ausgelöste Lichtveränderung ergeben, können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Zudem kann es in manchen Fällen vorkommen, dass Lichtreflexionen wie zum Beispiel von Brillen in den Aufnahmen zu sehen sind. Solche Reflexionen können ebenfalls nicht als Mangel betrachtet werden, da sie auf örtliche Gegebenheiten zurückzuführen sind und nicht durch die Photobooth verursacht werden.

§ 7 Übergabeprotokoll

(1) Die Parteien fertigen für diesen Fall bei Übergabe der Photobooth ein Übergabeprotokoll. Dieses hat insbesondere den genauen Zustand des Photobooth, etwaige bestehende Schäden, eine vollständige Auflistung der dem Mieter zur Verfügung gestellten Gegenstände und Zeitpunkt der Einweisung durch den Vermieter zu enthalten. Erfolgt keine Einweisung, kann sich der Mieter nicht auf Mängel berufen, die bei sachgemäßer Einweisung hätten verhindert werden können. Bei der Rücknahme nach der Veranstaltung wird ebenfalls ein derartiges Übergabeprotokoll angefertigt.

(2) Es steht dem Mieter frei, sich zur Vermeidung von Schäden Dritter zu bedienen (insbesondere Security-Personal). Dies entbindet den Mieter allerdings nicht von seiner Haftung aus diesem Vertrag.

§ 8 Pflichten des Mieters / Verbotene Nutzungen

(1) Der ist Mieter während der gesamten Veranstaltung in vollem Umfang für die ordnungs-gemäße Bedienung, die Beaufsichtigung, die technische Funktionsfähigkeit und/oder den Auf- Abbau und sämtliche während der der Verweil-dauer entstehenden Schäden verantwortlich.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Dem Mieter ist vor allem untersagt:

(a) Die Mietgegenstände an Dritte zu vermieten, zu verkaufen oder auf sonstige Weise zu überlassen.
(b) Die Mietgegenstände in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(c) Die Mietgegenstände aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offen-

zulegen.
(d) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Photobooth abzustellen oder sie in die Photobooth einzuführen.
(e) Die Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum aufzubewahren und/oder zu betreiben.
(f) Die Bilder aus dem Drucker vor Abschluss des Druckens zu entnehmen.

§ 9 Pflichten des Vermieters während der Veranstaltung

(1) Haben die Parteien vereinbart, dass der Vermieter während der Veranstaltung anwesend sein soll, so ist der Vermieter oder von ihm ermächtigte Dritte (nachfolgend Photobooth-Personal genannt) berechtigt, durchgehend Zugang zu der Veranstaltung zu haben. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass für das Photobooth-Personal ein Parkplatz am Ort der Veranstaltung reserviert ist und kümmert sich darum, dass dem Photobooth-Personal ausreichend alkoholfreie Getränke sowie eine angemessene Anzahl an Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

(2) Das Photobooth-Personal hat während der Veranstaltung Sorge dafür zu tragen, dass die Photobooth ordnungs-gemäß benutzt und nicht beschädigt wird. Der Mieter sorgt dafür, dass den Anweisungen des Photobooth-Personals in diesem Zusammenhang seitens der Teilnehmer der Veranstaltung Folge geleistet wird.

(3) Das Photobooth-Personal leistet den Teilnehmern der Veranstaltung Hilfe bei der Erstellung der Bilder und weist diese bei Bedarf in die Benutzung der Photobooth ein.

§ 10 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet dem Vermieter für jegliche Beschädigung, Verschmutzung oder anderweitige Beeinträchtigung der Photobooth während der Dauer der Zurverfügungstellung, es sein denn, in diesem Vertrag wurde etwas anderes vereinbart oder die Schäden wurden durch das Photobooth-Personal selbst herbeigeführt. Die Haftung des Mieters erstreckt sich insbesondere auf

– Schäden, welche durch Teilnehmer der Veranstaltung herbeigeführt werden.
– Schäden an der gesamten Photobooth (technische Teile, Verkleidung, Rahmen, Anbauteile, etc.) oder fehlende Teile.
– Schäden an den übergebenen Utensilien oder fehlende Utensilien.
– Diebstahl der gesamten Photobooth oder Teilen davon sowie von Utensilien.
(2) Der Mieter haftet dem Vermieter auch auf Schäden, die dadurch entstehen, dass das Photobooth nach der Veranstaltung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, zu spät bei dem Vermieter eingeht. Der Mieter haftet nicht für solche Schäden, die durch das Photobooth-Personal bei pflichtgemäßem Verhalten hätten verhindert werden können. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn die Schäden auf Verhalten Dritter zurückzuführen sind, welche nicht den Anweisungen des Photobooth-Personals Folge geleistet haben.
(3) Es wird klargestellt, dass, sofern nichts anderes vereinbart ist, weder das Photobooth noch übergebene Utensilien vom Vermieter versichert sind. Es obliegt der Sorgfalt des Mieters, eine

entsprechende Versicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden abdeckt.
(4) Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter aufgetretene Schäden unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, welche ein sich Ausbreiten der Schäden zu verhindern erforderlich sind. Wird das Photobooth während der Veranstaltung beschädigt, ist der Vermieter zur unverzüglichen Abholung des Photobooth berechtigt, wenn weitere Schäden oder die weitere Verschlechterung des Photobooth aufgrund bereits eingetretener Schäden drohen. Der Mieter wird dadurch nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit.

§ 11 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das nach diesem Vertrag vereinbarte Gesamtentgelt beschränkt.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(5) Soweit die Haftung nach diesem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§ 12 Entstandenes Bildmaterial / Ausdrucke / Bildrechte

(1) Wurde ein Ausdruck vor Ort vereinbart, erhalten die Teilnehmer der Veranstaltung während der Veranstaltung die Gelegenheit zum Ausdruck in Form von hochwertigen Abzügen in einer Größe von bis zu 10 x 15 cm. Bis zu 54 Abzüge sind pro Veranstaltung im Angebot des Vermieters inkludiert.

(2) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahmen von Personen unter Verwendung des Photobooth sowohl dem Urheberrecht als auch dem Persönlichkeitsrecht unterliegt. Der Vermieter stellt jeweils nur die technischen Mittel zur Verfügung und haftet in diesem Zusammenhang in keiner Hinsicht für irgendwelche Bildinhalte unter den voranstehenden rechtlichen Aspekten. Daneben trägt der Vermieter auch keine Verantwortung für rechtswidrige Aufnahmen, die mit dem Photobooth erstellt werden (z.B. pornografische oder ehrverletzende Aufnahmen, etc.). Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung des Photobooth und den Umgang mit erstellten Aufnahmen keinerlei Rechtsverletzungen im Voranstehenden Umfang begangen werden und haftet bei der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang. Sollten Dritte dennoch aufgrund Rechtsverletzungen durch den Vermieter an diesen herantreten, so verpflichtet sich der Mieter, diesen von daraus entstehenden Kosten (insbesondere auch den Kosten einer nötigen Rechtsverteidigung) freizuhalten.

§ 13 Mietdauer

(1) Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Mieter die Mietsache abholt. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer.
(2) Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch den Mieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Rückgabetermin/Uhrzeit nicht den Vermieter bereit, sind pro angefangenen Tag Wartezeit eine Gebühr von 40,− € pro Tag an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§ 14 Kündigung / Rücktritt

(1) Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(2) Kündigt der Mieter den Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an: bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30€,

bis zu 3 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 40€,
bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50€,
innerhalb der letzten Woche vor dem gebuchten Datum in Höhe von 60€.
(3) Vermietet werden elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Bei dem Ausfall einer Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten der Photobooth versucht der Vermieter, defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung an den Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem kompletten Systemausfall zahlt der Vermieter den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.
(4) Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, die Veranstaltung, für welche die Photobooth gemietet wird, durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen des Vermieters für beide Seiten zu berücksichtigen. Für den Fall einer einvernehmlichen Verschiebung können etwaige geleistete Vorauszahlungen zur Gänze für einbehalten werden. Für den Fall, dass die Parteien innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Gespräche über eine mögliche Verschiebung keinen geeigneten neuen Termin finden, findet Abs. (2) Anwendung und es wird von einem Rücktritt des Mieters ausgegangen. Sofern Termine auf einen Zeitpunkt verschoben werden, zu dem der Vermieter aufgrund allgemeiner Preiserhöhungen von Neukunden bereits erhöhte Preise für die zu erbringende Leistung verlangt, stimmt der Mieter zu, die entstehende Differenz nachzuzahlen.

§ 15 Referenz

Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter sowie die Veranstaltung als Referenz auf seiner eigenen Website und im Rahmen eigener Social Media Accounts zu nennen.

§ 16 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Die Preise sind Umsatzsteuer befreit, da Kleinunternehmen im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
(2) Der Vermieter stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungs-stellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem Vermieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht des Vermieters zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Die Miete richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

§ 17 Geltendes Recht / Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
(2) Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichts-stand ist Gladbeck.

§ 18 Alternative Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
(2) Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu aber bereit.

§19 Datenschutz

(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b DSGVO.

(2) Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

(3) Der Vermieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies

– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,

– zum Zweck der Vertragsdurchführung,
– für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und
– zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche

Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(4) Der Vermieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge etc.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
(5) Die personenbezogenen Daten werden nach 2 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und so weit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(6) Der Mieter verpflichtet sich, seinen Gästen über den Datenschutz aufzuklären und holt bei Ihnen die Genehmigung zur Speicherung der Bilder ein. Die Bilder werden für 2 Monate in einer Online-Galerie hochgeladen,( sofern der Mieter das wünscht ) die nur mit einem bestimmten Link und Passwort abzurufen ist. Wer damit nicht einverstanden ist, darf die Photobooth nicht benutzen. (7) Der Mieter ist berechtigt, Auskunft der beim Vermieter über ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:

Leon Schwanitz Moltkesiedlung 19 45968 Gladbeck Deutschland

mail@leonschwanitz.de
Dem Mieter steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

§20 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, reicht eine eindeutige Erklärung in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail). Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§21 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, zahlen wir Ihnen alle bereits erhaltene Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Eingang des Widerrufs. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§22 Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

LetzteAktualisierung: 25.07.2023

Anlage 1

Muster-Widerrufsformular An

Leon Schwanitz Moltkesiedlung 19 45968 Gladbeck Deutschland mail@leonschwanitz.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.